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22. September 2026

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte führt eine Anhörung im Fall von zehn ukrainischen Kindern aus Betreuungseinrichtungen auf der Krim durch, deren Verbleib seit 2014 unbekannt ist

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte führt eine Anhörung im Fall von zehn ukrainischen Kindern aus Betreuungseinrichtungen auf der Krim durch, deren Verbleib seit 2014 unbekannt ist

Straßburg, 22. September 2026. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hielt eine Anhörung im Fall Ukrainische Helsinki-Menschenrechtsunion im Namen von zehn ukrainischen Kindern gegen Russland (Beschwerde-Nr. 6719/23) ab. Der Fall betrifft zehn Kinder, denen elterliche Fürsorge entzogen wurde. Zu Beginn der Besetzung der Krim im Jahr 2014 lebten sie in Kinderbetreuungseinrichtungen in der Obhut des ukrainischen Staates. Seitdem gibt es trotz wiederholter Anfragen der ukrainischen Behörden keinerlei Informationen über ihren Verbleib. Das Human Rights Institute der International Bar Association (IBAHRI) hat als unabhängiger Dritter in den Fall interveniert.

Worum es in dem Fall geht

Die Beschwerde wurde im Januar 2023 von der Ukrainischen Helsinki-Menschenrechtsunion (UHHRU) im Namen der Kinder beim Gerichtshof eingereicht. Die Kinder wurden zwischen 2009 und 2013 geboren und sind ukrainische Staatsbürger durch Geburt. Der Gerichtshof hat dem Fall Vorrang eingeräumt.

Nach Angaben der UHHRU wurden nach der Machtübernahme Russlands auf der Krim über 4.000 Kinder, denen elterliche Fürsorge entzogen wurde, automatisch zu russischen Staatsbürgern erklärt. Trotz der Forderungen der ukrainischen Regierung weigerte sich Russland, die Kinder an die ukrainischen Behörden zu übergeben, und leitete Adoptionsverfahren ein. Die Beschwerdeführer machen geltend, dass den zehn Kindern in diesem Fall die russische Staatsbürgerschaft aufgezwungen wurde und sie in die russischen Adoptions- und Pflegefamiliensysteme aufgenommen wurden. Einige von ihnen könnten bereits adoptiert worden sein. Die UHHRU argumentiert, dass dies zusammengenommen auf ein erzwungenes Verschwindenlassen der Kinder hinausläuft.

Der Gerichtshof entschied, eine Anhörung in diesem Fall abzuhalten, womit er von seiner üblichen Praxis in ähnlichen Fällen abwich, unter Verweis auf die außergewöhnliche Schwere und das öffentliche Interesse. Die Anhörung deckte sowohl die Zulässigkeit als auch die Begründetheit des Falles ab. Mit anderen Worten: Der Gerichtshof muss feststellen, ob er die Beschwerde prüfen kann und, falls ja, ob die Rechte der Kinder verletzt wurden. Der Gerichtshof wird zu einem späteren Zeitpunkt entscheiden, nachdem er die mündlichen und schriftlichen Eingaben geprüft hat. Die russische Regierung hat trotz Erhalts aller relevanten Unterlagen und Beweismittel zur Unterstützung des Falls keine Stellungnahme eingereicht, um den Vorwürfen entgegenzutreten, und hat nicht an der Anhörung teilgenommen.

Für Bring Kids Back UA stehen hinter der juristischen Sprache der Klage zehn einzelne Kinder. Der Gerichtshof gibt ihre Namen nicht bekannt, da er dem Fall Anonymität und Vertraulichkeit gewährt hat.

„Als Russland die Krim besetzte, waren diese Kinder zwischen einem und fünf Jahre alt. Der ukrainische Staat war ihr Vormund, und seitdem konnte er keine Antwort auf eine einfache Frage erhalten: Wo sind sie? Heute sind sie Teenager, die möglicherweise unter einer Staatsbürgerschaft leben, die nicht ihre eigene ist, in Familien, die nicht ihre eigenen sind. Gerechtigkeit bedeutet für sie nicht nur die Bestrafung der Verantwortlichen. Es ist das Recht eines jeden Kindes und seiner Angehörigen, die Wahrheit zu erfahren: Wo das Kind ist, bei wem es ist und wer entschieden hat, dass sie nicht mehr ukrainisch sind. Das macht diesen Fall so grundlegend wichtig“, sagte Maksym Maksymov, Leiter von Bring Kids Back UA.

Rolle des IBAHRI

Die dritten Intervenienten im Fall sind die Regierung der Ukraine sowie sieben ukrainische und internationale Organisationen, darunter das IBAHRI. Ein dritter Intervenient ist keine Partei des Streits: Er reicht eigenes Material und Argumente ein, um den Gerichtshof bei der Prüfung des Falls zu unterstützen. Das IBAHRI wurde in dem Verfahren von seiner Direktorin und Ko-Vorsitzenden der Bring Kids Back UA Task Force, Baroness Helena Kennedy LT KC, sowie der Programm-Anwältin Eleonora Scala vertreten.

In seiner Intervention als Dritter befasst sich das IBAHRI mit zwei Punkten.

Der erste ist der Ansatz des Gerichtshofs zur NGO-Vertretung in Situationen, in denen das Einholen der ausdrücklichen Zustimmung der kindlichen Opfer unmöglich ist. Das IBAHRI argumentiert, dass die Verletzlichkeit der Kinder, der Kontext der Besatzung und des bewaffneten Konflikts sowie die Art der mutmaßlichen Verstöße bei der Bewertung von Fragen der Prozessführungsbefugnis und Vertretung berücksichtigt werden müssen, d. h. wer einen Fall im Namen der Kinder vor den Gerichtshof bringen darf und auf welcher Grundlage.

Der zweite ist die Bewertung der behaupteten Verletzung von Artikel 8 der Konvention, der das Recht auf Identität betrifft. Das IBAHRI drängt den Gerichtshof, den breiteren Kontext der systematischen Politik Russlands gegenüber ukrainischen Kindern zu berücksichtigen und sicherzustellen, dass das volle Ausmaß und die Auswirkungen dieser Handlungen in seiner Analyse widergespiegelt werden.

„Bei diesem Fall geht es um weit mehr als zehn Kinder. Er steht für Tausende ukrainischer Kinder, deren Verbleib unbekannt bleibt und deren Identitäten, familiäre Bindungen und Zukunft systematisch zerstört wurden. Der Gerichtshof hat die Gelegenheit, klarzustellen, dass diese Kinder kein Kollateralschaden des Krieges sind, sondern Opfer einer systematischen Politik, die Rechenschaft fordert“, sagte Baroness Helena Kennedy, Direktorin des IBAHRI.

Position der Ukraine

Die Regierung der Ukraine nimmt als dritter Intervenient am Fall teil. Die Delegation des Justizministeriums bei der Anhörung wurde von Marharyta Sokorenko geleitet, der Regierungsbeauftragten der Ukraine vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte. Sie verknüpfte die Umstände des Falls mit den zwischenstaatlichen Verfahren Ukraine gegen Russland (betreffend die Krim) und Ukraine und die Niederlande gegen Russland. Sie betonte zudem die besondere Verletzlichkeit von Kindern, die unter der vollständigen Kontrolle der russischen Behörden stehen und ihre Rechte nicht alleine verteidigen können. Die Ukraine fordert den Gerichtshof auf, Russland für die Verletzung der Rechte dieser Kinder verantwortlich zu machen und es zur Zusammenarbeit mit der Ukraine und der internationalen Gemeinschaft zu verpflichten.

„Russland muss Informationen über das Schicksal der ukrainischen Kinder bereitstellen, die unter seine Kontrolle geraten sind, und ihre Rückkehr sicherstellen. Der Fall der zehn Kinder von der Krim spiegelt ein weitaus größeres Problem wider – systematische Verletzungen der Rechte ukrainischer Kinder in den besetzten Gebieten, die seit 2014 andauern. Die erzwungene Auferlegung der russischen Staatsbürgerschaft ist zu einem Instrument für weitere Verletzungen ihrer Rechte geworden. Die Ukraine besteht darauf, dass diese Handlungen und die Weigerung Russlands, mit dem Gerichtshof zusammenzuarbeiten, eine angemessene rechtliche Bewertung erhalten müssen“, sagte Marharyta Sokorenko, Vertreterin des Justizministeriums der Ukraine.

Eine Aufzeichnung der Anhörung ist auf der Website des Gerichtshofs verfügbar.

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